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Immobilien Gutachten Dortmund Bochum Essen Hattingen

David Jöcker

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DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Verkehrswertermittlung D1
DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1

Wir kennen den Wert Ihrer Immobilie

Der vermutete Wert einer Immobilie schwankt mitunter stark, abhängig von den Interessen und Empfindungen des Betrachters. 
 
Während Banken bei der Beleihungswertermittlung sehr niedrige Werte ansetzen, kann die gleiche Immobilie in den Augen des Finanzamtes einen deutlich höheren Wert haben. Ähnliches gilt bei Erbschaften oder Scheidungen. Hier wird der Wert der Immobilie von Seiten desjenigen der die anderen Erben oder den Ehegatten auszahlen muss regelmäßig niedriger angesehen, als von denjenigen, die ausgezahlt werden sollen.

Solche Konflikte werden vermieden durch die frühzeitige Einschaltung eines neutralen Sachverständigen für Immobilienbewertung. Anhand der gesetzlich in der ImmoWertVerordnung geregelten Verfahren ermittelt der Sachverständige den Verkehrswert der Immobilie, in einem umfangreichen Gutachten.

 
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Gründe für ein Gutachten

Anlässe für Gutachten
Erbschaft
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Der Tod eines geliebten Menschen stellt eine belastende Situation für alle Familienangehörigen dar. Ist Immobilienbesitz vorhanden, der von einem Erben genutzt werden möchte, stellt sich die Frage nach der Höhe des Auszahlungsbetrages an die restlichen Erben.

 

Ein von einem neutralen Sachverständigen ermittelter Immobilienwert entlastet alle Beteiligten und lässt Streitigkeiten ums Geld gar nicht erst entstehen.

 

Das Finanzamt interessiert auch bei Alleinerben den Wert der Immobilie, da dieser zur Berechnung einer eventuell fälligen Erbschaftssteuer herangezogen wird.

 

Wir empfehlen hier unser Verkehrswertgutachten (Vollgutachten).

Scheidung & Trennung

 

Am Ende einer Ehe oder einer Beziehung geht es darum den gemeinsamen Besitz zu trennen und gegenseitige Zahlungsansprüche zu beziffern.

 

Häufig besteht Uneinigkeit über die Höhe der Immobilienwerte. Dies gipfelt regelmäßig in Gerichtsverfahren, in denen sich Richter üblichweise an Gutachten von Sachverständigen für Immobilienbewertung zu Ihrer Urteilsfindung bedienen.

 

Wenn Sie im Vorfeld selbst einen neutralen Sachverständigen zur Verkehrswertermittlung beauftragen, können Sie ein kostspieliges Gerichtsverfahren vermeiden und viele tausend Euro Anwalts- und Gerichtskosten sparen.

 

Wir empfehlen hier unser Verkehrswertgutachten (Vollgutachten).

Kauf & Verkauf

 

Stimmen die Preisvorstellungen der Verkäufer nicht mit den Marktpreisen überein so führt dies regelmäßig zu finanziellen Einbußen.

 

Wird der Verkaufspreis zu gering angesetzt entgeht dem Verkäufer ein Gewinn.

 

Bei einem zu hohen Verkaufspreis werden im Laufe der Vermarktung Preisreduzierungen notwendig. Dies führt regelmäßig dazu, dass Kaufinteressenten zurückhaltend agieren und in Erwartung weiterer Preissenkungen kein Angebot abgeben. Ein zu hoher Einstandspreis kann dazu führen, dass die Immobilie günstiger verkauft werden muss, als wenn sie direkt zu einem realistischen Preis inseriert worden wäre.

 

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Wir empfehlen hier unser Kurzgutachten.

Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten

Verkehrswertgutachten
§194 BauGB
 

"Vollgutachten"

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ab 2.000 EUR

Unser Verkehrswertgutachten nach § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) bietet Ihnen eine gründliche Analyse um den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie zu bestimmen.

 

Bei Erbschaften oder Scheidungen ist dieses das Gutachten der Wahl.

 

Der Wert einer Immobilie wird durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst. Dazu gehören Lage, Erschließung, Gebäudesubstanz, Zuschnitt, Wohn- und Nutzfläche, technische Ausstattung, energetische Eigenschaften, rechtliche Besonderheiten, Vermietungszustand sowie die Marktsituation.

 

Im Rahmen eines umfassenden Verkehrswertgutachtens (ca. 60 - 70 Seiten) beinhaltet unsere Leistung die folgenden Punkte:

 

  • Unterstützung bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen

  • Durchführen eines Ortstermins

  • Anfertigung einer Fotodokumentation

  • Darstellung wesentlicher Merkmale und rechtlicher Besonderheiten der Immobilie

  • Lage-, Bau- und Ausstattungsbeschreibung

  • Ermittlung von Wohn- und Mietflächen

  • Sichtprüfung der Bausubstanz

  • Ermittlung pauschaler Wertabschläge bei Schäden und Instandhaltungsstau

  • Informationen zur Marktlage

  • Ermittlung des Bodenwertes

  • Auswahl des für das Objekt geeigneten Wertermittlungsverfahrens (Sachwertverfahen, Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren)

 

"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre." § 194 Baugesetzbuch

Vollgutachten

Wenn Sie eine Marktpreiseinschätzung für einen Verkauf benötigen, reicht in vielen Fällen ein Kurzgutachten aus (ca. 20 Seiten).

 

Dies wird ebenfalls in Anlehnung der Vorschriften aus § 194 BauGB erstellt, verzichtet jedoch auf die umfangreichen Beschreibungs- und Dokumentationspflichten eines Verkehrswertgutachtens. Es ist - anders als das Verkehrswertgutachten - nicht vor Gericht verwendbar.

 

Das Kurzgutachten ist somit ein Mittel zur seriösen Orientierung bei der Kaufpreisfindung. Es ist deutlich fundierter und objektiever als die häufig beworbenen "kostenlosen" Marktpreiseinschätzungen von Immobilienmaklern, die meist reine Akquisemittel sind.

 

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist das größte Finanzgeschäft im Leben der meisten Menschen. Dieses sollte nicht auf "kostenlosen" Werbeangeboten" fußen.

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Durch das Kurzgutachten eines zertifizierten Sachverständigen erhalten Sie mit überschaubarem Aufwand den realistischen Wert Ihrer Immobilie.

Kurzgutachten
 

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ab 800 EUR
Kurzgutachen
Sachverständiger

David Jöcker

DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1

B.A. Real Estate Management

Wohnungs- und Immobilienwirt (EBZ)

Immobilien-Ökonom (GdW)

Immobilienkaufmann (IHK)

Seit 2006 in der Immobilienbranche tätig, liegt mein Schwerpunkt auf der Erstellung von Verkehrswertgutachten.

Verkehrswertgutachter Dortmund Immobilien
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Kämpchenstr. 1 in 44149 Dortmund

E-Mail: jk-immobiliengutachten.de
Tel.:     0231 - 61 80 800

 

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